Freitag, 20. Februar 1976 Seite 6 |
Skandal um Tony Marschalls Liedbeitrag zu "Grand Prix Eurovision"
in Den Haag
Vorher war eine Münchnerin
dran
Von Thomas Veszelits
Ein Skandal droht um das Lied "Der Star" auszubrechen. Dieser deutsche
Beitrag für den "Grand Prix Eurovision" in den Haag am 3. April wird
zum Gegenstand eines Juristenstreits. Laut "Grand Prix"-Satzung muß
der Titel ausschließlich für den Wettbewerb geschrieben sein
und darf vorher nicht veröffentlicht werden. Bei dem Titel "Der Star",
gesungen von Tony Marshall, erhebt jetzt die Münchner Sängerin
Niza Thobi-Stegemann den Anspruch auf die Erstveröffentlichung: sie
soll den "Grand Prix"-Titel bereits seit 2 Jahren auf Tourneen singen.
Wenn es ihr gelingt, dies zu beweisen, wird Tony Marshall für Den
Haag disqualifiziert. An seine Stelle würden dann die Les Humphries
Singers mit "Sing, Sang, Song" rücken.
Die Freude von Tony Marshall ist getrübt. Sei gefeierter
Hit "Der Star" ist kein Novität.
Der Komponist Detlef Petersen schrieb diese Nummer vor vier
Jahren für die Münchnerin Niza Thobi. Doch ein Erfolg blieb aus.
Zwar wollte die Plattenfirma BASF diesen Song mit fünfzehn
anderen für eine LP produzieren, aber es kam nur zu Studioaufnahmen.
Die Platte erschien nicht. Verärgert ging Niza Thobi vor Gericht und
pochte auf ihrem Vertrag. Die Sache endete mit einem Vergleich: Niza Thobi
bekam alle Rechte für räumliche, sachliche und zeitliche Verwertung
aller 15 Lieder, darunter auch das Lied "Der Star".
Als sich jetzt Tony Marshall mit dem "Star" für Den Haag
qualifizierte, bohrte Niza Thobi in den SPIDEM-Satzungen nach. Dort heißt
es: Der "Grand Prix"-Titel darf nicht vorher auf Tonträgern in Noten
oder durch Aufführungen veröffentlicht werden. An dem letzten
Punkt klammert sie sich: "Ich habe das Lied "Der Star" bei meinen Diskotheken-Tourneen
gesungen"
"Der Star" ist seit März 1973 auch bei der
GEMA gemeldet - allerdings fehlen noch die Tantiemenabrechnungen für
das Jahr 1975. Darauf stützt sich der PEER-Musikverlag, der die "Star"-Rechte
besitzt und sie auch für Tony Marshall freigab. "Da wir bisher keine
Tantiemen bekamen, gingen wir davon aus, daß das Lied noch nie veröffentlicht
wurde."
Für SPIDEM ist nun entscheidend, ob Niza Thobi beweisen
kann, daß sie den Star" vor Publikum sang. Niza Thobi: "Ich habe
das Playbackband, das ich für die Auftritte verwendete."
Der PEER-Musikverlag will allerdings hart vorgehen: "Wenn Frau
Thobi das Lied öffentlich sang, dann war es ohne unsere Genehmigung",
sagt Holger Voss von PEER-Verlag. "Sollte nun die Teilnahme von Tony Marshall
beim Grand Prix platzen, verklagen wir sie auf Schadenersatz in unbegrenzter
Höhe. |