Der "Star" stürzte von der Eurovisionsbühne
Von Werner Puppe Hannover Jetzt wird Les Humphries mit dem Titel "Sing, Sang, Song", der mit 96 705 Stimmen der Fernsehzuschauer den zweiten Platz in der Vorentscheidung belegt hatte, am 3. April die Bundesrepublik in Den Haag vertreten. Die "Star"-Komposition war am Mittwoch mit 118 250 Stimmen zum Sieger gewählt worden. Den Ausschlag für die Disqualifikation des Liedes von Detlef Petersen hatte der Einspruch der Sängerin Nizza Tobi gegeben. Sie hatte behauptete, den Titel vor drei Jahren produziert und öffentlich in Diskotheken gesungen zu haben. Der Titel wurde nach übereinstimmenden Angaben aller Beteiligten schon 1972 geschrieben und im November des Jahres der BASF-Schallplattenfirma mit der in München lebenden israelischen Schlagersängerin Nizza Tobi aufgenommen. Schallplatten wurden jedoch nicht gepreßt. Die Sängerin versuchte, die BASF zu verklagen. Die Firma einigte sich aber mit ihr in einem Vergleich und überließ ihr die angefertigten Bänder. Die Sängerin und ihr damaliger Arrangeur gaben jetzt an, sie hätten den Titel dann in Diskotheken und mit einem Orchester öffentlich aufgeführt. das war der Grund für die Disqualifikation. Gegen die Entscheidung des Musikverbandes ist kein Rechtsmittel möglich. Der Hamburger Peer-Musikverlag, bei dem der Titel ist, erwägt jetzt eine Schadenersatzklage gegen die Sängerin. Nach seiner Ansicht waren die Auftritte mit dem Lied illegal und bedeuteten einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Darin schließlich, daß der bundesdeutsche Eurovisionshit seit Jahren in den Schubladen vergilbte, vermag der Peer-Musikverlag nichts besonderes zu sehen: "Für die Ausscheidung werden fast nur alte Hüte angeboten. Die Zeit von der Ausschreibung bis zum Wettbewerb ist viel zu kurz, um etwas Neues zu machen", hieß es am Freitag. |
AZ | REPORTAGEN |
Samstag/Sonntag, 21./22. Februar 1976 |
Skandal perfekt:
Von Thomas Veszelits Tony Marshall für
"Grand Prix disqualifiziert - jetzt fahren die Les Humphries Singers nach
Den Haag. Der Riesenskandal um den deutschen Beitrag für den internationalen
Wettbewerb endete mit der Entscheidung der SPIDEM: "Es ist gegen die Bestimmung
verstoßen worden, wonach weder die Komposition noch der Text vor
der nationalen Ausscheidung veröffentlicht werden sein dürfen."
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