Die Stiftung ZURÜCKGEBEN und ihr Auftrag:
Die Förderung jüdischer Frauen in Kunst und Wissenschaft
von Christine Holzkamp*


In dem kleinen Büro der Stiftung ZURÜCKGEBEN im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin gibt es mehrere dicke Ordner mit den Unterlagen zu den von der Stiftung geförderten Frauen: Anträge, Lebensläufe, Projektskizzen, Arbeitsproben. Als ich zum ersten Mal darin geblättert, gelesen, mich festgelesen habe, ist mir das Herz aufgegangen. Welche Schätze, welch` ein Reichtum, welche Vielfalt von Themen, von Gestaltungspotentialen und von Erkenntniswegen sind darin enthalten. Und: Die Arbeitsgebiete der fünfzig bis jetzt geförderten Frauen  -   die Stiftung gibt es seit 11 Jahren - spiegeln häufig Inhalte wieder, die mit den Erfahrungen von Verfolgung und Exil ihrer Eltern und Großeltern zusammenhängen, die Arbeitsinhalte fast alles geförderter Frauen beziehen sich auf vielfältige Aspekte jüdischen Lebens, entsprechen dem, worüber auf dieser Tagung berichtet, gesprochen und nachgedacht wird.

Ins Leben gerufen wurde die Stiftung  ZURÜCKGEBEN 1994 in Berlin. Angeregt wurde sie durch eine Initiativgruppe jüdischer und nichtjüdischer Frauen. Vier der nichtjüdischen Frauen haben die Stiftung dann gegründet und mit einem bescheidenen Stiftungskapital ausgestattet. Sie handelten aus der Erkenntnis heraus, dass alle in der NS Zeit lebenden nicht-jüdischen Deutschen -  also die Eltern und Großeltern von den meisten jetzt in Deutschland  lebenden  Menschen -  Vorteile aus der Ausplünderung der Juden gezogen haben.

Mit dieser Erkenntnis waren die Gründerinnen der Stiftung ihrer Zeit voraus, denn diese Tatsache ist erst durch die Forschung der letzten Jahre belegt worden und in eine breitere Öffentlichkeit gelangt. Die Ausplünderung und  Beraubung der Juden in Deutschland  erhielt  durch verabschiedete Gesetze den Schein des Legalen. Vermögensabgabe, Reichsfluchtsteuer, Devisenabgabe, Sperrung der Konten und schließlich Entzug des Restvermögens bei Ausbürgerung wurden von den Finanzämtern gewissenhaft durchgeführt. Das Unrecht gelangte aber auch individuell direkt  in die Wohnungen von Hunderttausenden von Bürgern. Die Möbel  der emigrierten oder deportierten Juden wurden zugunsten der Finanzverwaltung öffentlich versteigert oder an Bombengeschädigte verteilt. Die Ausgebombten sahen sich selbst als Opfer und zögerten keinen Moment, die Wohnungen und Möbel der Vertriebenen in Besitz zu nehmen. Wie Götz Aly in seinem jüngsten Buch „Hitlers Volksstaat“ (Aly, 2005, S.346 f.) zeigt, kamen allein aus Frankreich 1943 mehr als  24 000 Güterwagen mit Wohnungsausstattungen französischer Juden ins Reich. Weitere Massenlieferungen aus Belgien, Holland und Prag folgten. Allein aus Amsterdam wurde das Inventar von 29 000 Wohnungen geliefert. Das im Hamburger Hafen lagernde Auswanderungsgut deutscher Juden wurde 1941 beschlagnahmt und der Inhalt der über 3000 Container zugunsten des Fiskus öffentlich versteigert. Die Käufer waren nach Frank Bajohr (Bajohr, 1997, S.331 f.) über 100 000 Hamburger Bürger. Dieser Raub, an dem große Teile der Bevölkerung partizipierten, ist heute bei der Mehrheit der Menschen in Deutschland vergessen. Doch die geraubten Objekte sind in den Familien zum Teil noch vorhanden und wurden an die zweite und dritte Generation vererbt, oft ohne Hinweis auf die Herkunft.  Und Gegenständen sieht man das mit ihnen verknüpfte Unrecht nicht an.

Die  Gründerinnen der Stiftung ZURÜCKGEBEN waren sich darüber einig, dass sie diese direkte oder indirekte Vorteilsnahme nicht weiterführen wollten. Sie fragten sich aus gegebenem Anlass: Wer übernahm den Arbeitsplatz, die Geschäfte, die Praxis, die Kunstwerke und Möbel der Geflüchteten und Deportierten? Gab es in meiner Familie direkte oder indirekte Formen der Bereicherung? Wie kam es zu dem Besitz und dem Vermögen, dessen Erbe ich bin? Die Antwort auf solche konkreten Fragen kann Nachgeborene sehr belasten aber damit auch zu der Einsicht führen, das Unrecht nicht fortzusetzen. Die Nachgeborenen sind frei von Schuld, aber sie müssen sich die historische Verantwortung bewusst machen, die auch die folgenden Generationen tragen. Wir wissen, Schuld kann nicht vererbt werden -  aber Vermögen werden jährlich in Deutschland in Milliardenhöhe vererbt. Und wenige fragen noch, wie sie zustande kamen.

Die Gründerinnen der Stiftung haben dies zu tun versucht. Sie verkauften verdächtige Erbstücke oder zahlten symbolisch nach. Die Zinsen des so geschaffenen Fonds bestimmten sie für die Förderung jüdischer Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen, die heute in der Bundesrepublik leben. Die Gründerinnen haben sich mit der Tatsache beschäftigt, dass die Nachkommen aus überlebenden jüdischen Familien auch in ökonomischer und sozialer Hinsicht von den Nachwirkungen des Holocaust betroffen sind. Sie haben nicht nur die „Arisierungen“ und die Beraubung im Familiengepäck, sondern auch die Zerstörung der Familienbiographien als einem tragfähigen sozialen Netz. Ihre Familienmitglieder sind ermordet oder in alle Welt zerstreut, viele von ihnen sind Migrantinnen.

Als Frauen haben sie weniger Chancen auf Förderung. Die Gründerinnen der Stiftung, die aus der Frauenbewegung kommen, wählten deshalb bewusst gerade Frauen als zu fördernde Gruppe aus.

 

Die Stiftung besteht, formal gesprochen, aus drei Organen: dem Vorstand, dem Beirat und der Jury, die alljährlich im Herbst über die Vergabe der Fördermittel entscheidet. In Vorstand und Beirat arbeiten nichtjüdische und jüdische Frauen zusammen, in der Jury sind laut Satzung nur jüdische Frauen tätig. Das Wichtigste an der Stiftung sind jedoch die geförderten Frauen – und nicht zuletzt die Stifter und Spender, deren Zahl noch viel zu klein ist. Die Stiftung lebt von Spenden und von den Erträgen des bescheidenen Stiftungskapitals. Wir müssen kontinuierlich neue Spenderinnen und Spender gewinnen und stoßen hier immer sehr schnell auf Barrieren.

Manche der Spenderinnen und Spender schreiben uns, was sie zum Spenden  bewegt hat. Es sind Gegenstände, wie Möbel, Porzellan, Teppiche…, die im Haushalt ihrer Eltern waren, von denen sie wussten, dass sie vorher in jüdischen Besitz waren. Manchmal galten diese Gegenstände als Andenken in der Familie. Aber diese Menschen, die jetzt im Besitz solcher Gegenstände sind, wollen das Unrecht nicht fortsetzen und haben deshalb gespendet.

So hat eine Frau aus Oldenburg an die Stiftung geschrieben:

„Ich lebe seit meiner Kindheit mit Porzellan, von dem meine Mutter immer sagte: “Das ist von Juden.“ Nachdem unsere Wohnung im Dezember 1941 zerstört war, hatte sie sich wohl Haushaltsgegenstände auswählen können, die Juden abgenommen worden waren. Nun sind sie mir wertvoll als Erinnerung und Mahnung, doch bezahlt sind sie niemals. Wenn ich sie wenigstens symbolisch noch bezahlen kann, gebe ich sie leichter an Erben weiter.“

Von  einigen Spenderinnen und Spendern  wissen wir, dass sie – ohne dass sie sich an eine konkrete Vorteilnahme ihrer Eltern  erinnern -  von der  Idee der Stiftung überzeugt sind. So hat eine Frau aus München an die Stiftung geschrieben:

„Der Gedanke, zurückzugeben, hat mich sehr berührt. Genau richtig fand ich das. Meine Mutter war in Berlin eine junge Frau, als der Krieg begann. Ich weiß nichts über eine konkrete Vorteilnahme, aber das finde ich in diesem Zusammenhang völlig unerheblich, denn wir nachfolgenden Generationen von nichtjüdischen Deutschen haben eine Verantwortung. So möchte ich etwas zurückgeben.“

Wir treffen also auch auf  Menschen, die die Stiftung als Möglichkeit begreifen, etwas zu tun, handelnde Anteilnahme zu zeigen, indem sie mit ihrer Spende zur Förderung der Vielgestaltigkeit jüdischen Lebens in  Deutschland beitragen können.

Allerdings: Gemessen an dem Ausmaß der Vorteilnahme durch unsere  Eltern und Großeltern gehen  vergleichsweise bis jetzt wenig Spenden und Zustiftungen ein. Dabei sind  gerade Menschen meiner Generation häufig Erben eines Vermögens  oder sie besitzen  Immobilien oder Wertgegenstände, die im Umfeld der staatlichen Beraubug und Ausplünderung  während der NS-Zeit zum Eigentum ihrer Eltern wurden.

Viele Menschen, mit denen wir über die Stiftung ins Gespräch kommen, finden es gut, dass es diese Stiftung gibt, beziehen aber den der Stiftung zugrunde liegenden Gedanken des Zurückgebens nicht auf sich und ihre Familiengeschichte. Offensichtlich wollen viele nicht an diesen Teil ihrer Familiengeschichte - was taten bzw. unterließen meine Eltern und Großeltern während der NS-Zeit -  erinnert werden.

Auch in der Öffentlichkeit findet die Idee der Stiftung viel Zustimmung und Anerkennung, berührt auch häufig Menschen emotional, gleichzeitig führt das nicht zu mehr Zustiftungen und Spenden.

Eine der Breirätinnen und Mitgründerin der Stiftung, Hilde Schramm, hat zu dieser Ambivalenz  bei der Veranstaltung zum 10jährigen Bestehen der Stiftung im letzten  Jahr Nachdenkenswertes ausgeführt, was ich Ihnen jetzt ausschnittweise vortragen will:

„Schon der Name der Stiftung ZURÜCKGEBEN enthält einen uneinlösbaren Anspruch. Er benennt eine Norm des zivilen Zusammenlebens, die für die Opfer des Nationalsozialismus faktisch außer Kraft gesetzt wurde.

Die Menschen in beiden Teilen Deutschlands wollten mehrheitlich zu keiner Zeit alles, was den Juden Europas vom NS-Staat unter Beteiligung der sogenannten Volkgemeinschaft geraubt wurde, einzelnen oder jüdischen Fonds zurückgeben.

Die Gesellschaft verstößt hiermit gegen die Norm, unrechtmäßig Angeeignetes wieder herzugeben oder in anderer Weise einen Ausgleich zu suchen; eine Norm, auf deren Einhaltung untereinander die Bürger ansonsten aus Eigeninteresse, notfalls mit Hilfe der Justiz, dringen.

Ein Dilemma der Stiftung ZURÜCKGEBEN ist nun, dass sie allein schon durch ihren Namen an diese Normverletzung erinnert, andererseits aber diese Norm auch nicht erfüllen kann. Mit welcher Geste, mit welcher Summe auch immer sich jemand an der Stiftung beteiligt, es bleibt allemal ungenügend. Das gilt auch für die Gründerinnen.

Ich vermute, dieses Gefühl des Ungenügens, und prinzipieller,, das Gefühl der Unangemessenheit von Geldspenden für die Geschädigten, ist für viele ein Grund, den Gedanken des ZURÜCKGEBENS ganz von sich zu weisen.“ (Hilde Schramm auf der Homepage der Stiftung:  www.stiftung-zurueckgeben.de

Ein weiterer Grund für die Abwehr, symbolisch in Form einer Spende zurückzugeben, könnte darin liegen, dass damit ein Schuldeingeständnis verbunden zu sein scheint. Aber wir, die Nachgeborenen, sind nicht schuldig.

Es geht darum, Mitverantwortung für die Folgen des Geschehenen zu empfinden und den Zweck der Stiftung, die Förderung jüdischer Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen zu unterstützen und damit der kulturellen Entfaltung einer neuen jüdischen Generation in Deutschland eine Chance zu geben.

Im Vorstand der Stiftung diskutieren wir gegenwärtig, wieweit das ursprüngliche Konzept der Initiatorinnen der Stiftung, die Stiftung auf den Gedanken des Zurückgebens zu gründen, aus unserer Erfahrung und heutigen Sicht hinterfragt und weiterentwickelt werden Muss.

In den Jahren von 1995 – 2005 wurden 40 Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen mit Stiftungsmitteln gefördert. Die vergebenen Summen waren und sind eher bescheiden, sie reichen von  700 EURO (z. B. als Zuschuss für Einladungskarten für die Ausstellung einer Malerin) bis zu 5000 EURO (z. B. für Filmprojekte) oder 6000.-  EURO als ein Jahresstipendium für Wissenschaftlerinnen.  Noch ist die Stiftung ZURÜCKGEBEN eine kleine Stiftung. Das Stiftungskapital beträgt erst 125.000 EUR0. Von den Kapitalerträgen kann, zumal in Zeiten mäßiger Zinsen, der Stiftungszweck nur sehr unzulänglich realisiert werden. Deshalb ist die Stiftung auf Zustiftungen und Spenden angewiesen

Es gingen  und gehen jährlich bei der Stiftung weit mehr qualifizierte Anträge ein als bedacht werden können.

Unter den Geförderten sind bislang überwiegend Frauen, die keine feste Anstellung haben, u.a. freiberuflich Tätige, Frauen mit Promotionsvorhaben, Frauen in der künstlerischen Ausbildung,  Migrantinnen aus Osteuropa. Die Stiftung kennt keine Altersgrenze. Aber auch die bislang nur bescheidene Förderung  ist – wie wir aus Briefen erfahren - neben der materiellen Hilfe eine Ermutigung, ein Zuspruch, eine äußere Anerkennung.

Die Namen und Projekte der bisher geförderten Frauen stehen auf der Homepage der Stiftung:

www.stiftung-zurueckgeben.de  Von ihrer Profession her  sind es  Sozial-, Kultur- und Literaturwissenschaftlerinnen, Musikerinnen, Filmemacherinnen, Schriftstellerinnen, bildende Künstlerinnen, aber auch eine Webdesignerin und eine Homöopathin sind dabei.

Manche der von der Stiftung geförderten  Arbeitsvorhaben liegen als Buch vor; als Beispiele: der Roman von Viola Roggenkamp“ Familienleben“, 2004 und die Veröffentlichung der Historikerin Jael Geis  „Übrig sein- Leben „danach“. Juden deutscher Herkunft in der britischen und amerikanischen Zone Deutschlands 1945 – 1949“, 1999. Sie  liegen als Bühnenprojekt vor; als Beispiel: die szenische Lesung von Eva Slatner „Eine Liebe in Briefen“  oder als  Film; als Beispiel: der Film „Ima“ von  Catharina Klusemann oder  als künstlerische Installation; als Beispiel: die Bildtafeln von Valentina Pawlowa „Zeugen der Erinnerung“. Andere von der Stiftung geförderten Projekte sind im Werden, betreffen spezifische Aktivitäten und  betreffen auch  die künstlerische und wissenschaftliche Weiterqualifikation.

Diese Schätze mit der  Vielfalt von Themen, Gestaltungspotentialen und  Erkenntniswegen gilt es weiter zu heben. Darum bemüht sich die Stiftung und hofft  auf Unterstützung von Menschen in diesem Lande.

Das Spendenkonto der Stiftung ZURÜCKGEBEN:

Berliner Volksbank eG, BLZ 100 900 00, Kto. 523 2205 000.

Literaturnachweis:

Aly, Götz: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus. Frankfurt a. M. 2005.

Bajohr, Frank: “Arisierung“ in Hamburg. Die Verdrängung der jüdischen Unternehmer 1933 -  1945. Hamburg 1997.

 

* Dieser Beitrag beruht auf einem Vortrag, den Monika Richarz, eine der Beirätinnen der Stiftung und die Verfasserin gemeinsam im Begleitprogramm der Ausstellung  „Legalisierter Raub – eine Ausstellung über die Ausplünderung der Juden in Hessen in der NS-Zeit“ – im Sommer 2005 in Berlin im Deutschen Historischen Museum gehalten haben.