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Die
Stiftung ZURÜCKGEBEN und ihr Auftrag: |
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| von Christine Holzkamp* | ||
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In
dem kleinen Büro der Stiftung ZURÜCKGEBEN im Haus der Demokratie und
Menschenrechte in Berlin gibt es mehrere dicke Ordner mit den Unterlagen
zu den von der Stiftung geförderten Frauen: Anträge, Lebensläufe,
Projektskizzen, Arbeitsproben. Als ich zum ersten Mal darin geblättert,
gelesen, mich festgelesen habe, ist mir das Herz aufgegangen. Welche Schätze,
welch` ein Reichtum, welche Vielfalt von Themen, von
Gestaltungspotentialen und von Erkenntniswegen sind darin enthalten. Und:
Die Arbeitsgebiete der fünfzig bis jetzt geförderten Frauen
- die Stiftung
gibt es seit 11 Jahren - spiegeln häufig Inhalte wieder, die mit den
Erfahrungen von Verfolgung und Exil ihrer Eltern und Großeltern zusammenhängen,
die Arbeitsinhalte fast alles geförderter Frauen beziehen sich auf vielfältige
Aspekte jüdischen Lebens, entsprechen dem, worüber auf dieser Tagung
berichtet, gesprochen und nachgedacht wird. Ins
Leben gerufen wurde die Stiftung ZURÜCKGEBEN
1994 in Berlin. Angeregt wurde sie durch eine Initiativgruppe jüdischer
und nichtjüdischer Frauen. Vier der nichtjüdischen Frauen haben die
Stiftung dann gegründet und mit einem bescheidenen Stiftungskapital
ausgestattet. Sie handelten aus der Erkenntnis heraus, dass alle in der NS
Zeit lebenden nicht-jüdischen Deutschen -
also die Eltern und Großeltern von den meisten jetzt in
Deutschland lebenden
Menschen - Vorteile
aus der Ausplünderung der Juden gezogen haben. Mit
dieser Erkenntnis waren die Gründerinnen der Stiftung ihrer Zeit voraus,
denn diese Tatsache ist erst durch die Forschung der letzten Jahre belegt
worden und in eine breitere Öffentlichkeit gelangt. Die Ausplünderung
und Beraubung der Juden in
Deutschland erhielt
durch verabschiedete Gesetze den Schein des Legalen. Vermögensabgabe,
Reichsfluchtsteuer, Devisenabgabe, Sperrung der Konten und schließlich
Entzug des Restvermögens bei Ausbürgerung wurden von den Finanzämtern
gewissenhaft durchgeführt. Das Unrecht gelangte aber auch individuell
direkt in die Wohnungen von
Hunderttausenden von Bürgern. Die Möbel
der emigrierten oder deportierten Juden wurden zugunsten der
Finanzverwaltung öffentlich versteigert oder an Bombengeschädigte
verteilt. Die Ausgebombten sahen sich selbst
als Opfer und zögerten keinen Moment, die Wohnungen und Möbel der
Vertriebenen in Besitz zu nehmen. Wie Götz Aly in seinem jüngsten Buch
„Hitlers Volksstaat“ (Aly, 2005, S.346 f.) zeigt, kamen allein aus
Frankreich 1943 mehr als 24
000 Güterwagen mit Wohnungsausstattungen französischer Juden ins Reich.
Weitere Massenlieferungen aus Belgien, Holland und Prag folgten. Allein
aus Amsterdam wurde das Inventar von 29 000 Wohnungen geliefert. Das im
Hamburger Hafen lagernde Auswanderungsgut deutscher Juden wurde 1941
beschlagnahmt und der Inhalt der über 3000 Container zugunsten des Fiskus
öffentlich versteigert. Die Käufer waren nach Frank Bajohr (Bajohr,
1997, S.331 f.) über 100 000 Hamburger Bürger. Dieser Raub, an dem große
Teile der Bevölkerung partizipierten, ist heute bei der Mehrheit der
Menschen in Deutschland vergessen. Doch die geraubten Objekte sind in den
Familien zum Teil noch vorhanden und wurden an die zweite und dritte
Generation vererbt, oft ohne Hinweis auf die Herkunft.
Und Gegenständen sieht man das mit ihnen verknüpfte Unrecht nicht
an. Die
Gründerinnen der Stiftung ZURÜCKGEBEN waren
sich darüber einig, dass sie diese direkte oder indirekte Vorteilsnahme
nicht weiterführen wollten. Sie fragten sich aus gegebenem Anlass: Wer übernahm
den Arbeitsplatz, die Geschäfte, die Praxis, die Kunstwerke und Möbel
der Geflüchteten und Deportierten? Gab es in meiner Familie direkte oder
indirekte Formen der Bereicherung? Wie kam es zu dem Besitz und dem Vermögen,
dessen Erbe ich bin? Die Antwort auf solche konkreten Fragen kann
Nachgeborene sehr belasten aber damit auch zu der Einsicht führen, das
Unrecht nicht fortzusetzen. Die Nachgeborenen sind frei von Schuld, aber
sie müssen sich die historische Verantwortung bewusst machen, die auch
die folgenden Generationen tragen. Wir wissen, Schuld kann nicht vererbt
werden - aber Vermögen
werden jährlich in Deutschland in Milliardenhöhe vererbt. Und wenige
fragen noch, wie sie zustande kamen. Die
Gründerinnen der Stiftung haben dies zu tun versucht. Sie verkauften verdächtige
Erbstücke oder zahlten symbolisch nach. Die Zinsen des so geschaffenen
Fonds bestimmten sie für die Förderung jüdischer Künstlerinnen und
Wissenschaftlerinnen, die heute in der Bundesrepublik leben. Die Gründerinnen
haben sich mit der Tatsache beschäftigt, dass die Nachkommen aus überlebenden
jüdischen Familien auch in ökonomischer und sozialer Hinsicht von den
Nachwirkungen des Holocaust betroffen sind. Sie haben nicht nur die
„Arisierungen“ und die Beraubung im Familiengepäck, sondern auch die
Zerstörung der Familienbiographien als einem tragfähigen sozialen Netz.
Ihre Familienmitglieder sind ermordet oder in alle Welt zerstreut, viele
von ihnen sind Migrantinnen. Als
Frauen haben sie weniger Chancen auf Förderung. Die Gründerinnen der
Stiftung, die aus der Frauenbewegung kommen, wählten deshalb bewusst
gerade Frauen als zu fördernde Gruppe aus. Die
Stiftung besteht, formal gesprochen, aus drei Organen: dem Vorstand, dem
Beirat und der Jury, die alljährlich im Herbst über die Vergabe der Fördermittel
entscheidet. In Vorstand und Beirat arbeiten nichtjüdische und jüdische
Frauen zusammen, in der Jury sind laut Satzung nur jüdische Frauen tätig.
Das Wichtigste an der Stiftung sind jedoch die geförderten Frauen – und
nicht zuletzt die Stifter und Spender, deren Zahl noch viel zu klein ist.
Die Stiftung lebt von Spenden und von den Erträgen des bescheidenen
Stiftungskapitals. Wir müssen kontinuierlich neue Spenderinnen und
Spender gewinnen und stoßen hier immer sehr schnell auf Barrieren. Manche
der Spenderinnen und Spender schreiben uns, was sie zum Spenden
bewegt hat. So
hat eine Frau aus Oldenburg an die Stiftung geschrieben: „Ich
lebe seit meiner Kindheit mit Porzellan, von dem meine Mutter immer sagte:
“Das ist von Juden.“ Nachdem unsere Wohnung im Dezember 1941 zerstört
war, hatte sie sich wohl Haushaltsgegenstände auswählen können, die
Juden abgenommen worden waren. Nun sind sie mir wertvoll als Erinnerung
und Mahnung, doch bezahlt sind sie niemals. Wenn ich sie wenigstens
symbolisch noch bezahlen kann, gebe ich sie leichter an Erben weiter.“ Von
einigen Spenderinnen und Spendern
wissen wir, dass sie – ohne dass sie sich an eine konkrete
Vorteilnahme ihrer Eltern erinnern
- von der
Idee der Stiftung überzeugt sind. So hat
eine Frau aus München an die Stiftung geschrieben: „Der
Gedanke, zurückzugeben, hat mich sehr berührt. Genau richtig fand ich
das. Meine Mutter war in Berlin eine junge Frau, als der Krieg begann. Ich
weiß nichts über eine konkrete Vorteilnahme, aber das finde ich in
diesem Zusammenhang völlig unerheblich, denn wir nachfolgenden
Generationen von nichtjüdischen Deutschen haben eine Verantwortung. So möchte
ich etwas zurückgeben.“
Wir
treffen also auch auf Menschen,
die die Stiftung als Möglichkeit begreifen, etwas zu tun, handelnde
Anteilnahme zu zeigen, indem sie mit ihrer Spende zur Förderung der
Vielgestaltigkeit jüdischen Lebens in
Deutschland beitragen können. Allerdings:
Gemessen an dem Ausmaß der Vorteilnahme durch unsere Eltern und Großeltern gehen
vergleichsweise bis jetzt wenig Spenden und Zustiftungen ein. Dabei
sind gerade Menschen meiner
Generation häufig Erben eines Vermögens
oder sie besitzen Immobilien
oder Wertgegenstände, die im Umfeld der staatlichen Beraubug und Ausplünderung
während der NS-Zeit zum Eigentum ihrer Eltern wurden. Viele
Menschen, mit denen wir über die Stiftung ins Gespräch kommen, finden es
gut, dass es diese Stiftung gibt, beziehen aber den der Stiftung zugrunde
liegenden Gedanken des Zurückgebens nicht auf sich und ihre
Familiengeschichte. Offensichtlich wollen viele nicht an diesen Teil ihrer
Familiengeschichte - was taten bzw. unterließen meine Eltern und Großeltern
während der NS-Zeit - erinnert
werden. Auch
in der Öffentlichkeit findet die Idee der Stiftung viel Zustimmung und
Anerkennung, berührt auch häufig Menschen emotional, gleichzeitig führt
das nicht zu mehr Zustiftungen und Spenden. Eine der Breirätinnen und Mitgründerin der Stiftung, Hilde Schramm, hat zu dieser Ambivalenz bei der Veranstaltung zum 10jährigen Bestehen der Stiftung im letzten Jahr Nachdenkenswertes ausgeführt, was ich Ihnen jetzt ausschnittweise vortragen will: „Schon
der Name der Stiftung ZURÜCKGEBEN enthält einen uneinlösbaren Anspruch.
Er benennt eine Norm des zivilen Zusammenlebens, die für die Opfer des
Nationalsozialismus faktisch außer Kraft gesetzt wurde. Die
Menschen in beiden Teilen Deutschlands wollten mehrheitlich zu keiner Zeit
alles, was den Juden Europas vom NS-Staat unter Beteiligung der
sogenannten Volkgemeinschaft geraubt wurde, einzelnen oder jüdischen
Fonds zurückgeben. Die
Gesellschaft verstößt hiermit gegen die Norm, unrechtmäßig
Angeeignetes wieder herzugeben oder in anderer Weise einen Ausgleich zu
suchen; eine Norm, auf deren Einhaltung untereinander die Bürger
ansonsten aus Eigeninteresse, notfalls mit Hilfe der Justiz, dringen. Ein
Dilemma der Stiftung ZURÜCKGEBEN ist nun, dass sie allein schon durch
ihren Namen an diese Normverletzung erinnert, andererseits aber diese Norm
auch nicht erfüllen kann. Mit welcher Geste, mit welcher Summe auch immer
sich jemand an der Stiftung beteiligt, es bleibt allemal ungenügend. Das
gilt auch für die Gründerinnen. Ich
vermute, dieses Gefühl des Ungenügens, und prinzipieller,, das Gefühl
der Unangemessenheit von Geldspenden für die Geschädigten, ist für
viele ein Grund, den Gedanken des ZURÜCKGEBENS ganz von sich zu
weisen.“ (Hilde Schramm auf der Homepage der Stiftung:
www.stiftung-zurueckgeben.de Ein
weiterer Grund für die Abwehr, symbolisch in Form einer Spende zurückzugeben,
könnte darin liegen, dass damit ein Schuldeingeständnis verbunden zu
sein scheint. Aber wir, die Nachgeborenen, sind nicht schuldig. Es
geht darum, Mitverantwortung für die Folgen des Geschehenen zu empfinden
und den Zweck der Stiftung, die Förderung jüdischer Künstlerinnen und
Wissenschaftlerinnen zu unterstützen und damit der kulturellen Entfaltung
einer neuen jüdischen Generation in Deutschland eine Chance zu geben. Im
Vorstand der Stiftung diskutieren wir gegenwärtig, wieweit das ursprüngliche
Konzept der Initiatorinnen der Stiftung, die Stiftung auf den Gedanken des
Zurückgebens zu gründen, aus unserer Erfahrung und heutigen Sicht
hinterfragt und weiterentwickelt werden Muss. In
den Jahren von 1995 – 2005 wurden 40 Künstlerinnen und
Wissenschaftlerinnen mit Stiftungsmitteln gefördert. Die vergebenen
Summen waren und sind eher bescheiden, sie reichen von
700 EURO (z. B. als
Zuschuss für Einladungskarten für die Ausstellung einer Malerin) bis zu
5000 EURO (z. B. für Filmprojekte) oder 6000.-
EURO als ein Jahresstipendium für Wissenschaftlerinnen.
Noch ist die Stiftung ZURÜCKGEBEN eine kleine Stiftung. Das
Stiftungskapital beträgt erst 125.000 EUR0. Von den Kapitalerträgen kann,
zumal in Zeiten mäßiger Zinsen, der Stiftungszweck nur sehr unzulänglich
realisiert werden. Deshalb ist die Stiftung auf Zustiftungen und Spenden
angewiesen Es
gingen und gehen jährlich
bei der Stiftung weit mehr qualifizierte Anträge ein als bedacht werden können. Unter
den Geförderten sind bislang überwiegend Frauen, die keine feste
Anstellung haben, u.a. freiberuflich Tätige, Frauen mit
Promotionsvorhaben, Frauen in der künstlerischen Ausbildung,
Migrantinnen aus Osteuropa. Die Stiftung kennt keine Altersgrenze.
Aber auch die bislang nur bescheidene Förderung ist
– wie wir aus Briefen erfahren - neben der materiellen Hilfe eine
Ermutigung, ein Zuspruch, eine äußere Anerkennung. Die
Namen und Projekte der bisher geförderten Frauen stehen auf der Homepage
der Stiftung: www.stiftung-zurueckgeben.de
Von ihrer Profession her sind
es Sozial-, Kultur- und
Literaturwissenschaftlerinnen, Musikerinnen, Filmemacherinnen,
Schriftstellerinnen, bildende Künstlerinnen, aber auch eine Webdesignerin
und eine Homöopathin sind dabei. Manche
der von der Stiftung geförderten Arbeitsvorhaben
liegen als Buch vor; als Beispiele: der Roman von Viola Roggenkamp“
Familienleben“, 2004 und die Veröffentlichung der Historikerin Jael
Geis „Übrig sein- Leben
„danach“. Juden deutscher Herkunft in der britischen und
amerikanischen Zone Deutschlands 1945 – 1949“, 1999. Sie
liegen als Bühnenprojekt vor; als Beispiel: die szenische Lesung
von Eva Slatner „Eine Liebe in Briefen“
oder als Film; als
Beispiel: der Film „Ima“ von Catharina
Klusemann oder als künstlerische
Installation; als Beispiel: die Bildtafeln von Valentina Pawlowa „Zeugen
der Erinnerung“. Andere von der Stiftung geförderten Projekte sind im
Werden, betreffen spezifische Aktivitäten und
betreffen auch die künstlerische
und wissenschaftliche Weiterqualifikation. Diese
Schätze mit der Vielfalt von
Themen, Gestaltungspotentialen und Erkenntniswegen
gilt es weiter zu heben. Das
Spendenkonto der Stiftung ZURÜCKGEBEN: Berliner
Volksbank eG, BLZ 100 900 00, Kto. 523 2205 000. Literaturnachweis: Aly,
Götz: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus.
Frankfurt a. M. 2005. Bajohr,
Frank: “Arisierung“ in Hamburg. Die Verdrängung der jüdischen
Unternehmer 1933 - 1945.
Hamburg 1997. *
Dieser Beitrag beruht auf einem Vortrag, den Monika Richarz, eine
der Beirätinnen der Stiftung und die Verfasserin gemeinsam im
Begleitprogramm der Ausstellung „Legalisierter
Raub – eine Ausstellung über die Ausplünderung der Juden in Hessen in
der NS-Zeit“ – im Sommer 2005 in Berlin im Deutschen Historischen
Museum gehalten haben. |